Ausgangslage: Der Fall bleibt, die Akte wechselt In der Eingliederungshilfe ist der Zuständigkeitswechsel kein Ausnahmefall: Zwischen Allgemeinem Sozialdienst, Leistungsträger und Leistungserbringer wandert ein Fall regelmäßig durch mehrere Organisationen. Im Gesamtplanverfahren…